JERINI


Directors' Dealings

Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte

Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Jerini AG verpflichtet, den Wertpapierhandel von Jerini-Aktien zu melden.

Mit dem am 30. Oktober 2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (AnSVG) ist der Kreis der meldepflichtigen Personen erweitert worden. Danach besteht auch Meldepflicht für Transaktionen, die eine Gesamtsumme von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten (bisher: 25.000 Euro innerhalb von 30 Kalendertagen) für

  • Personen, die bei der Jerini AG Führungsaufgaben wahrnehmen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben;
  • Personen, die in enger Beziehung zu den oben genannten Personengruppen stehen (u. a. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, aber auch juristische Personen).

Mitteilungspflichtigen Transaktionen mit Aktien der Jerini AG gemäß § 15a WpHG im Jahr 2008:

        
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